Unbefugtes Eindringen und dessen Folgen
Ausgangslage:
Während einer kurzfristigen Abwesenheit eines Hundezüchters drang eine fremde Person in dessen Haus ein. Der Eindringling verwüstete das Haus und ließ sämtliche Hunde über die Terrassentüre in den Garten und bei seiner Flucht dann auch auf die Straße. Zudem stahl er einen der Hunde. Sämtliche Hunde standen unter hohem Stress. Auf der Straße griff das herrenlose Rudel den Hund eines Nachbarn an, der von diesem Gassi geführt wurde, und verletzen ihn. Auch der Nachbar bekam eine geringe Verletzung ab. Der Züchter wurde angezeigt, Verfahren gegen ihn waren absehbar. Er benötigte anwaltlichen Beistand.
Lösung:
Der Polizei legte ich den Sachverhalt schlüssig und ausführlich dar. Die eindringende Person bekamt zudem ein "schlechtes Gewissen", meldete sich bei meinem Mandanten und brachte den entwendeten Hund zurück. Sie konnte auch dazu bewegt werden bei der Exekutive Aufklärung zu leisten. Da sie die Terrassentüre unversperrt vorfand, handelte es sich strafrechtlich um keinen Einbruch. Sämtliche Verfahren gegen den Hundezüchter wurden eingestellt. Es konnte nachgewiesen werden, dass alle Hunde ordnungsgemäß verwahrt gewesen und gemeldet wie versichert waren. Die Kosten der Behandlung des verletzten Tieres wie dessen Halters übernahm die Haftpflichtversicherung des Hundezüchters, die Kosten der anwaltlichen Vertretung dessen Rechtsschutzversicherung.
Für sämtliche Fragen zum Thema "Hundehaltung" stehe ich Ihnen, selbst Hundehalter und internationaler Hunderichter des ÖKV/der FCI, jederzeit gerne via Email unter office@akkad.at. zur Verfügung. Auch telefonisch sind wir ständig erreichbar!